Die Abgeordneten des Nationalrats haben das Veto der Präsidentin gebrochen und die Novelle des Hochschulgesetzes in ursprünglicher Fassung verabschiedet. Zuzana Čaputová hatte das Gesetz zurück ins Parlament mit der Begründung geschickt, dass sie es zwar grundsätzlich für richtig, aber einzelne Bestimmungen für nicht verfassungskonform halte, da bisher in der Verfassung das Recht des Präsidenten nicht verankert war, den Professoren ihre Titel abzuerkennen. Dies hat die aktuelle Novelle geändert. Sie besagt, wann, unter welchen Umständen und von wem der Titel aberkannt werden kann. Ebenso wird in der Novelle festgelegt, in welchen Fällen ein Hochschulrektor über die Ungültigkeit der Abschlussprüfungen von Absolventen entscheiden kann. Diese Regelung tritt am 1. Januar in Kraft.
Quelle: TASR