Grenzpendler müssen Covid-19-Test vorweisen

Grenzpendler müssen Covid-19-Test vorweisen

Grenzpendler müssen seit heute (7. 12.) einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist, beim Grenzübertritt vorweisen können. Anerkannt wird auch ein im Ausland durchgeführter und in der EU zugelassener Test. Die Pflicht gilt für alle Personen, die regelmäßig die Staatsgrenze überschreiten, also auch jene, die bisher von der Isolation zu Hause und anschließenden Tests befreit waren. Wie das Innenministerium mitteilte, werde die Polizei aber bis auf Weiteres keine an Pendler gerichteten Stichprobenkontrollen durchführen.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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