Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Slowakei vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht einhalte. Diese Vorschriften vereinfachen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert wird, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten. Die Slowakei habe laut der Kommission trotz der im November 2019 übermittelten Stellungnahme eine Reihe von Verstößen nicht beseitigt. Dazu zählen etwa Verstöße gegen die Vorschriften bei der Koordinierung der Mindestausbildungsbedingungen und beim Umfang der Tätigkeiten für Architekten, Tierärzte, Ärzte, Krankenpflegepersonal, Zahnärzte, Hebammen und Apotheker. Das slowakische Bildungsministerium bereitete bereits Ende September eine Gesetzesnovelle vor, die die slowakische Gesetzgebung in dieser Hinsicht in Einklang mit jener der EU bringen soll. Über die Gesetzesnovelle wird noch das Parlament entscheiden.
Quelle: TASR, Europäische Kommission