Verfassungsgericht: Notstand ist im Einklang mit der Verfassung

Verfassungsgericht: Notstand ist im Einklang mit der Verfassung

Die Entscheidung der Regierung über den Notstand seit 1. Oktober ist im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik. Darüber entschied das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik. Das Gericht stellte fest, dass die Regierung den Notstand nicht ohne rationale Gründe erklärt hat. Laut dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Ivan Fiačan erfüllte die Regierung die vom Gesetz zur Sicherheit des Staates in der Zeit des Krieges, einer Sondersituation oder des Notstandes festgelegten Bedingungen. Die Erklärung des Notstandes hatte eine Gruppe oppositioneller Nationalratsabgeordneter sowie die Generalstaatanwaltschaft angefochten. Der Notstand gilt in der Slowakei seit dem 1. Oktober, vorübergehend für 45 Tage. Die Regierung hat ihn wegen der sich verschlechternden Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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