Die Slowakische Republik hat vor dem Internationalen Schiedsgericht für Investitionen im Rechtsstreit gegen das polnische Unternehmen Muszynianka gewonnen. Gegenstand des Streites war die geplante Ausfuhr von Quellwasser aus Legnava in der Slowakei zur Flaschenabfüllung nach Polen. Das polnische Unternehmen berief sich auf das Abkommen zwischen der Slowakei und Polen zum Schutz und zur Förderung von Investitionen und verlangte eine Entschädigung in Höhe von 170 Mio. Euro. Allerdings wurde die slowakische Verfassung 2014 novelliert und die Ausfuhr unverpackten Wassers verboten. Das Schiedsgericht stellte nun fest, dass diese Rechtsvorschrift in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht ist.
Quelle: TASR