Registrierungspflicht nach Anreise per Flugzeug

Registrierungspflicht nach Anreise per Flugzeug

Personen, die in den zurückliegenden 14 Tagen ein Corona-Risikoland besucht haben und per Flugzeug in die Slowakei einreisen, müssen sich ab Donnerstagmorgen (10. 9.) auf der Website korona.gov.sk registrieren. Diese Pflicht gilt nach wie vor auch für Menschen, die die Slowakei mit dem Auto aus der Ukraine erreichen. Die Bescheinigung über die Registrierung muss der Polizei vorgelegt werden. Auf der grünen Liste befinden sich aktuell 26 Länder: Australien, Zypern, die Tschechische Republik, China, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Ungarn, Monaco, Deutschland, Norwegen, Neuseeland, Polen, Österreich, Slowenien, das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Italien. Alle anderen Staaten gelten als Risikoländer.

Quelle: TASR


Marika Antašová, Foto: Wikimedia Commons/Maarten Visser

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