Am Donnerstag (3.9.) hat das Sonderstrafgericht in Pezinok das Urteil im Mordfall Kuciak bekannt gegeben. Von den drei Angeklagten, die die Tat nicht gestanden hatten, wurden nun zwei aufgrund mangelnder direkter Beweise freigesprochen: der vermutete Auftraggeber und die vermutete Organisatorin. Das Urteil wurde bereits von internationalen Organisationen kritisiert - sowohl vom „International Press Institute" als auch von „Reporter ohne Grenzen". In der Äußerung des „International Press Institute" hieß es, das Urteil folge dem weltweiten Trend, dass einzelne Schützen zwar verhaftet würden, die Auftraggeber und somit Hauptverantwortlichen jedoch keine Konsequenzen tragen müssten. Mehr zum Prozess im heutigen Tagesthema.
Quelle: TASR