Die Ausschüsse der Vereinten Nationen im Bereich der Einhaltung der Menschen- und Grundrechte haben in der Zeit vom 1. August 2019 bis zum 1. August dieses Jahres drei individuelle Beschwerden gegen die Slowakische Republik erhalten. Eine Beschwerde erhielt der Ausschuss für die Rechte der Kinder und zwei der Ausschuss für Menschen mit Behinderung. Seit der Gründung der selbständigen Slowakischen Republik erhielt die UNO insgesamt 20 individuelle Beschwerden, von denen 13 bereits abgeschlossen wurden. In fünf Fällen wurde die Beschwerde als nicht plausibel abgewiesen, in sieben Fällen wird noch verhandelt.
Quelle: TASR
Žofia Miklovičová, foto: tasr