Präsidentin Zuzana Čaputová hat am Freitag mitgeteilt, dass sie ein Veto gegen drei Gesetzesnovellen einlegt. Darunter ist auch die Novelle des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, die den Modus der Auswahl des General- und Sonderstaatsanwalts ändern sollte. Das Staatsoberhaupt zeigte sich überzeugt, dass einige Teile der Novelle gesetzwidrig seien, weshalb der Nationalrat über die Regelung erneut beraten solle. Falls dieser das Veto brechen sollte, wolle sich die Präsidentin ans Verfassungsgericht wenden. Laut Premier Igor Matovič (OĽaNO) hänge das weitere Vorgehen von Absprachen innerhalb der Koalition ab. Wie er sagte, bedaure er aber vor allem Čaputovás Veto gegen die Novelle des Gesetzes über elektronische Kommunikationen. Diese sollte dem Amt für öffentliche Gesundheit einen Zugriff auf die Telefonnummern derjenigen ermöglichen, die aufgrund von Corona als rot gekennzeichnete Länder besuchten. Die Präsidentin machte von ihrem Vetorecht auch bei der Novelle des Gesetzes über den Kommissar für Kinder und jenen für behinderte Menschen Gebrauch.
Quelle: TASR