Die Europäische Kommission teilte am Donnerstag (02.07.) mit, die Slowakei sowie Portugal vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, da diese Länder die Umgebungslärm-Richtlinie bis jetzt nicht umgesetzt haben. Diese sieht vor, den Umgebungslärm zu messen und Aktionspläne zu dessen Eindämmung vorzubereiten. Die Europäische Kommission wies erneut darauf hin, dass unzulässige Geräuschemissionen koronare Herzerkrankungen, Schlafstörungen, Störungen des kognitiven Systems sowie Stress verursachen können. Die Slowakei erstellte für 445 von insgesamt 622 Abschnitten an viel befahrenen Straßen sowie für 16 Abschnitte an Eisenbahnstrecken keinen Plan zur Lösung des Problems, wobei die Frist für die Messungen bereits 2012 und die für die Fertigstellung von Maßnahmenkatalogen 2013 abgelaufen war.
Quelle: TASR