Die Slowakei setzt ihre Lockerung der Covid-19-Maßnahmen fort. Seit Mittwoch, dem 1. Juli, ist es möglich, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen mit bis zu tausend Personen zu organisieren. Die Veranstalter sind jedoch verpflichtet, in bestimmten Abständen eine Desinfektion ihrer Veranstaltungsstätten samt Einrichtung vorzunehmen. Die Mundschutzpflicht gilt weiterhin bis auf Widerruf in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Quelle: SITA
Sofia Miklovic, Foto: TASR