Ab Dienstag (2. 6.) dürfen Slowaken, die keinen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Tschechischen Republik oder in Ungarn haben, sich aber lange in diesen Ländern aufhalten, für 48 Stunden in die Slowakei einreisen, ohne die Verpflichtung zur häuslichen oder staatlichen Quarantäne und ohne einen negativen Test auf COVID-19 nachzuweisen. Sie müssen sich jedoch am Grenzübergang mit mindestens zwei glaubwürdigen Dokumenten ausweisen, wie zum Beispiel einer Krankenversicherungskarte, einem Miet- oder Arbeitsvertrag oder einer Eigentumsurkunde für eine Wohnimmobilie.
Quelle: TASR
Ľubica Tvarožková, Foto: TASR