Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat die Wirkung der Gesetzesnovelle über Telekommunikation betreffs der Corona-Pandemie vorläufig ausgesetzt. Die Novelle ermöglichte dem Amt für öffentliches Gesundheitswesen einen Zugang zu Angaben über die Kunden der Mobilfunknetzbetreiber. Die Aussetzung betrifft diejenigen Satzungen, die nach Auffassung der Richter keine ausreichenden Garantien gegen einen Missbrauch der erhobenen Daten leisten. Wie der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Ivan Fiačan informierte, werde man gründlich überprüfen, ob die umstrittenen Satzungen verfassungswidrig seien. Dem Gerichtschef zufolge war der unklar definierte Zweck der Bearbeitung personenbezogener Daten fraglich.
Quelle: TASR