Seit März gilt für alle slowakischen Staatsangehörigen, die aus dem Ausland heimkehren, eine Pflichtquarantäne in vom Staat festgelegten Unterkünften. Ausgenommen sind schwangere Frauen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Seit Montag (20.04.2020) müssen jedoch auch sie einen ärztlichen Nachweis über ihren Zustand vorlegen bzw. ein negatives Covid-19-Testergebnis erbringen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Laut dem Haupthygieniker Ján Mikas werde diesen Menschen, wenn sie beide dieser Bedingungen erfüllen, eine Isolierung daheim angeordnet. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht haben nun auch die Lastwagenfahrer, Flussschiffsbesatzungen oder Lokführer sowie schwerkranke Menschen, die wegen Behandlung aus dem Ausland kommen oder ins Ausland reisen müssen. Dasselbe gilt auch für Polizisten und Soldaten, die ihre Aufgaben im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der EU und der NATO erfüllen. Die Arbeitspendler müssen an der Grenze ein maximal 30 Tage altes negatives Testergebnis vorlegen.
Quelle: TASR