Unternehmen können staatliche Beihilfen beantragen

Unternehmen können staatliche Beihilfen beantragen

Unternehmer, die ihre Betriebe aufgrund der Corona-Maßnahmen schließen mussten, können ab Montag (6. April) staatliche Beihilfen beantragen. Ab Mittwoch (8. April) könnten wiederum Arbeitgeber und Gewerbetreibende eine Beihilfe beantragen, die im März aufgrund der Maßnahmen der Regierung einen Umsatzrückgang verzeichneten. Dies erklärte Sozialminister Milan Krajniak (Sme rodina) auf einer Pressekonferenz. Er wies zugleich darauf hin, dass die Arbeitsämter ab dem 14. April Vereinbarungen zur Unterzeichnung an die Antragsteller senden werden. Die Unternehmen könnten unterzeichnete Anträge elektronisch innerhalb von 24 Stunden an den Staat zurücksenden oder dies auch persönlich tun. Laut Krajniak könnten also die ersten Unternehmer die Beihilfen am 16. April auf ihren Konten haben. Er fügte hinzu, dass auch sogenannte große Arbeitgeber von staatlichen Beihilfen profitieren könnten. Am Freitag hätten nämlich die zuständigen EU-Behörden beschlossen, die Obergrenze für Beihilfen von 200.000 EUR nicht anzuwenden. Außerdem diskutierten Arbeitgeber und Gewerkschaften gerade über die Einführung von Kurzarbeit. Dafür könnte, so Krajniak, in wenigen Tagen eine sogenannte dritte Beihilfe der Regierung vorgelegt werden.

Quelle: TASR

Ľubica Tvarožková, Foto: SITA

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