Am Montag (6. April) um 7.00 Uhr sind neue Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft getreten. Darüber informierte am Samstag das Amt des öffentlichen Gesundheitswesens. Eine der Maßnahmen beinhaltet, dass jeder Mensch, der nun in die Slowakei einreist, für die zur Durchführung der Labordiagnose von COVID-19 erforderliche Zeit in dafür vorgesehenen Einrichtungen isoliert werden muss. Pendler dürfen weiterhin ihre gewohnten Grenzübergangpunkte nutzen, jedoch unter vom Hygieneamt geregelten Bedingungen. Gleichzeitig gilt, dass Personen, die in die Slowakei zurückkehren, sich vor ihrer geplanten Rückkehr auf der Webseite des Außenministeriums registrieren müssen. Wie die slowakische Polizei in einem sozialen Netzwerk informierte, sei es das Ziel dieser Maßnahme, freie Kapazitäten in den Quarantänezentren so nah wie möglich am Wohnort planen zu können.
Quelle: TASR