Neue Sonderregelungen im Gesundheitswesen

Neue Sonderregelungen im Gesundheitswesen

Die Regierung hat am Donnerstag (02.04.2020) neue Sonderregelungen für das Gesundheitsressort verabschiedet, die sicherstellen sollen, dass die Gesundheitseinrichtungen primär die COVID-19- Erkrankten behandeln können. Während des Krisenzustands ist es untersagt, Atemschutzmasken der Klassen FFP2, FFP3 und KN 95 an Privatpersonen zu verkaufen. Diese Schutzmittel dürfen nur an medizinische Einrichtungen in der Slowakei abgegeben werden, ferner an medizinisches Personal, das in der Slowakei tätig ist, an die Staatsverwaltung oder an natürliche oder juristische Personen, die laut Gesetz verpflichtet sind, diese Schutzmittel am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bei Verstößen können von der Slowakischen Handelsinspektion Geldstrafen in Höhe von bis zu 10.000 EUR verhängt werden.

Quelle: TASR

Soňa Tereková, Foto: TASR

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