Das Parlament hat am Donnerstag (02.04.2020) weitere Quarantäneregelungen verabschiedet, die bei der Einreise in die Slowakei einzuhalten sind. Zur Quarantäne in staatlichen Einrichtungen sind allerdings Schwangere, Minderjährige, Behinderte und onkologische sowie psychiatrische Patienten nicht verpflichtet. Für diese Personen wurde häusliche Quarantäne angeordnet. Ferner bezieht sich die Quarantänepflicht nicht auf LKW-Fahrer, Lok-Führer, Schiffs- und Flugzeug- und Rettungswagenbesatzungen. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind auch Slowaken, die ihren Wohnsitz in der Slowakei haben und als medizinisches Personal im Grenzgebiet bis 30 km tätig sind. Ebenfalls müssen die Personen keine Quarantäne einhalten, die in den Grenzgebieten bis 30 km wohnen und in der Slowakei ihrem Beruf nachgehen.
Quelle: TASR