Der in den staatlichen Krankenhäusern ausgerufene Notstand gilt als präventive Maßnahme seit Donnerstag (19.03.2020) im gesamten Gesundheitssektor, also auch für private Einrichtungen. Darüber entschied das Kabinett am Mittwoch. Der Notstand wurde auch auf die Zentrale des Gesundheitsrettungsdienstes, das Amt für öffentliches Gesundheitswesen, das Gesundheitsfürsorgeamt und auf Bestattungsanstalten ausgedehnt. Die Mitarbeiter der genannten Institutionen dürfen es nicht ablehnen, zur Arbeit zu kommen und ebenso keinen Streik ausrufen. Laut Premier Peter Pellegrini gelten die Regeln nicht für allgemeine Ärzte und Spezialisten in Ambulanzen.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: Falck