Slowakei führt Beschränkungen des freien Personenverkehrs ein

Slowakei führt Beschränkungen des freien Personenverkehrs ein

Zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus gelten in der Slowakei seit Freitag (13.03.2020) weitgehende Einschränkungen des freien Personenverkehrs. An allen Grenzübergängen zu den Nachbarländern außer Polen wurden Grenzkontrollen eingeführt. Einreisen in die Slowakei sind nur möglich für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei sowie für Personen, die in der Slowakei arbeiten. Diese müssen sich durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausweisen. Alle drei internationalen Flughäfen in der Slowakei sind für den Personenverkehr geschlossen, der internationale Zug- und Busverkehr wurde ebenfalls eingestellt. Alle, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, sind zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet, die allerdings im Bedarfsfall auch in einer medizinischen Einrichtung erfolgen kann.

Quelle: TASR

Soňa Tereková, Foto: TASR

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