Das Arbeitsministerium konnte im Parlament eine Reihe von Gesetzesnovellen durchsetzen, die ab 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. So steigt der Mindestlohn auf 580 Euro oder das Elterngeld von 270 auf 300 Euro. Kleinere Anpassungen gibt es auch beim Kindergeld, das von 24,34 auf 24,95 Euro steigt. Zudem werden nach Angaben der Sozialkasse 88 % der Altersrenten um 2,9 % aufgestockt. Hierbei werden bestimmte Faktoren wie beispielsweise die Anzahl der großgezogenen Kinder berücksichtigt.
Quelle: TASR
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