Slowaken können auch im Ausland abstimmen

Slowaken können auch im Ausland abstimmen

Die Slowaken haben die Möglichkeit, bei der Parlamentswahl auch im Ausland abzustimmen. Den entsprechenden Antrag müssen sie jedoch bis zum 10. Januar 2020 auch online beim Innenministerium einreichen. Der Umschlag mit dem Stimmzettel muss dann spätestens bis 28. Februar eingesendet werden. Eine Auslandswahl können diejenigen Bürger der Slowakischen Republik beantragen, die entweder keinen festen Wohnsitz in der Slowakei haben oder diejenigen, die hier zwar einen festen Wohnsitz haben, sich jedoch zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden werden. Die Parlamentswahlen in der Slowakei finden am 29. Februar 2020 statt.

Quelle: TASR


Sofia Miklovic Foto: TASR

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