Bei den Parlamentswahlen 2020 dürfen 25 politische Parteien, Bewegungen und Koalitionen kandidieren. Das Innenministerium hat von diesen politischen Subjekten bis zum Einsendeschluss am Sonntag, dem 1. Dezember, Vorschläge für die Kandidatenlisten samt Wahlkaution erhalten. Darüber informierte die Presseabteilung des Innenministeriums. Am Freitag wird die Staatskommission für Wahlen und Kontrolle der Parteienfinanzierung die einzelnen Kandidatenlisten überprüfen und über deren Registrierung entscheiden. Die politischen Parteien, Bewegungen und Koalitionen sind gesetzlich verpflichtet, zusammen mit den Kandidatenlisten auch eine Kaution von 17.000 Euro zu zahlen. Diese wird schließlich an jene Parteien wieder zurückgezahlt, die bei den Wahlen mindestens zwei Prozent der Stimmen erhalten. Die Parlamentswahlen finden am 29. Februar 2020 statt.
Quelle: TASR