Die Berechnung der Altersrente für Menschen, die im sogenannten zweiten Pfeiler der Rentenversicherung für ihre Rente gespart haben, soll sich ändern. Das Parlament verabschiedete die Novelle des Gesetzes zur Sozialversicherung, die die Regierungspartei Most-Híd vorgelegt hatte. Ziel der Novelle ist es, die Benachteiligung der Empfänger dieser Rente im Vergleich mit jenen, die nur in der staatlichen Sozialversicherung versichert wurden, zu mildern. In der Slowakei gibt es drei sogenannte Säulen der Rentenversicherung: die obligatorische Versicherung in der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (1. Säule), das Altersrentensparen in privaten Finanzanstalten (2. Säule) und ein steuerlich absetzbares freiwilliges Sparprogramm, das vom Staat gefördert wird (3. Säule).
Quelle: TASR