Abgeordnete des Europäischen Parlaments können alle volljährigen slowakischen Bürger wählen, die sich am Wahltag in der Slowakei aufhalten. Außerdem können an der Wahl in der Slowakei auch Bürger anderer EU-Mitgliedsländer teilnehmen, die ihren Wohnsitz in der Slowakei haben und in der Liste der Wähler eingetragen sind. Den Antrag auf die Eintragung in die Liste müssen sie spätestens 40 Tage vor der Wahl vorlegen, also bis zum 15. April 2019. Ähnlich müssen auch jene Slowaken vorgehen, die den Wohnsitz außerhalb der Slowakei haben.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR