Für Ausländer, die an den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen, hat das Innenministerium der Slowakischen Republik die entsprechenden Regelungen auch in englischer Sprache veröffentlicht, um Ausländer, die in der Slowakei leben, besser zu informieren. Zu den wesentlichen Informationen zählt, dass EU-Bürger nur in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wählen können. Wenn sie dies in der Slowakei beabsichtigen, müssen sie sich bis zum 15. April bei der jeweiligen örtlichen Gemeinde registrieren lassen. In der Slowakei wird am 25. Mai 2019 für das Europäische Parlament gewählt.
Quelle: minv.sk (Innenministerium)
Kay Zeisberg, Foto: TASR