Verfassungsänderung nicht gebilligt

Verfassungsänderung nicht gebilligt

Die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik haben die Verfassungsänderung über die Ernennung der Verfassungsrichter nicht gebilligt. Der Vorschlag von Justizminister Gábor Gál beinhaltet ein strengeres Anforderungsprofil für die Richter sowie ein Verbesserun des Auswahlprozesses. Vor der Abstimmung über die Verfassungsänderung im Nationalrat verließen die meisten der oppositionellen Abgeordneten den Saal. Dem slowakischen Verfassungsgericht stehen kommendes Jahr massive personelle Veränderungen bevor, da das Mandat von neun der 13 Richter ausläuft. Die künftigen Verfassungsrichter werden ihr Amt bis ins Jahr 2031 erfüllen.

Quelle: TASR


Jürgen Rendl, Foto: TASR

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