Erstes Gesetz gegen Bürokratie

Erstes Gesetz gegen Bürokratie

Am 1. September wird das neue Gesetz gegen Bürokratie in Kraft treten. Demnach können die Beamten künftig keine Auszüge aus dem Handels- und Gewerberegister von den Bürgern verlangen. Das Gesetz betrifft rund 40.000 Beamte, auf die eine komplexe Änderung bei der Arbeit mit derartigen Dokumenten zukommt. Ab dem 1. Januar 2019 wird sich das Gesetz auch auf Auszüge und Abschriften aus dem Strafregister beziehen. Darüber informierte Vizepremier Richard Raši, der den langen Prozess der Schaffung des Gesetzes zu Ende gebracht hatte. Das Gesetz soll für die Bürger Einsparungen von mehr als 13 Millionen Euro und etwa 600.000 Stunden bringen. Für Verstöße gegen das Gesetz wurden Strafen in der Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro festgelegt.

Quelle: TASR


Sofia Miklovic, Foto: Flickr.com/Anna

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