Der Verkauf von Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum stellt trotz verschärfter Bedingungen seit dem 1. April 2013 aufgrund der Gesetzesnovelle über Lebensmittel auch weiterhin ein ernstes Problem dar. Dies ergibt sich aus den Ergebnissen der Behördenkontrollen der Lebensmittel, die das Landwirtschaftsressort durchführte.
Höhere Geldstrafen für den Verkauf abgelaufener Lebensmittel bedeuten für die Verkäufer keinesfalls deren Liquidation. Das stellte am Montag der Bodenwirtschaftsminister Ľubomír Jahnátek fest. Ihm zufolge seien die Sanktionen nicht ausreichend und motivieren die Handelsketten zur Einhaltung der Vorschriften nicht. Laut Minister sei es dem zuzuschreiben, dass man bisher keine tatsächlich hohen Geldstrafen verhängte.
Quelle: SITA